Der Handel nutzt den Gutschein auch anders

Wie heißt es so schön? „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft!“

Ganz sicher nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass es auch dem Unternehmen gut steht, hin und wieder etwas an die eigenen Mitarbeiter zu verschenken. Und grade hier eröffnet uns Vater Staat unerwartet völlig neue Perspektiven:

Der Unternehmer darf zwar kein Geld verschenken, ohne dafür Steuern zu zahlen ... aber er darf seinen Mitarbeitern Gutscheinkarten zukommen lassen. Eine Summe von (seit Anfang 2022) 50€ pro Monat darf als Sachbezug steuerfrei monatlich „verschenkt“ werden.

Und was liegt näher, als diese Arbeitgeber-Gutscheinkarte unseres eigens entwickelten Arbeitgeber-Firmenportal dafür zu nutzen, Umsätze für die lokale Wirtschaft zu generieren? Die entsprechenden digitalen Geschenkgutscheine sind bei uns für den Unternehmer kostenfrei und absolut individualisierbar!

Weitere Inhalte

Hier finden Sie weitere Informationen zu unsere innovativen Stadtgutschein-System.

Ständige Verfügbarkeit …

Ständige Verfügbarkeit …
... ist ein Zeichen der Zeit. Im Falle eines Stadtgutscheines entstehen nur Vorteile: da es sich um ein Omnichannel Produkt handelt, ist dieser digital oder zu Ladenöffnungszeiten im POS immer und überall verfügbar!

Der Prozess des Verschenkens ...

Der Prozess des Verschenkens ...
… löst bei dem Schenkenden Glücksgefühle und Freude aus, auch wenn es hin und wieder einfach nur spontan sein und schnell gehen soll.

Die Individualität ist gewährleistet!

Die Individualität ist gewährleistet!
Ob als Email, als Karte im Umschlag oder als kreativ selbst angefertigter Ausdruck, die Möglichkeiten der Gestaltung sind beinahe unendlich.